Gasfahrzeuge dürfen nicht in Tiefgaragen

Darf man mit einem Gasfahrzeug / Autogas Fahrzeug in die Tiefgarage?

Mit „gasgetriebenen Fahrzeugen“ – egal ob Autogas oder Erdgas darf man nicht in die Tiefgarage...

Diese Behauptung stimmt nicht und ist ein Autogas Irrtum. Mit einem gasgetriebenen Fahrzeug in die Tiefgarage zu fahren ist längst erlaubt.

Die entsprechenden Garagenverordnungen der Bundesländer wurden bereits ab Mitte der 90-er Jahre des vorigen Jahrhunderts entsprechend geändert. Schon damals hatte sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Betrieb von Gasautos sogar sicherer ist, als der von Autos, die mit Benzin betrieben werden. Schließlich ist der unter Druck stehende Gastank ein geschlossenes System, während ein Benzintank relativ offen ist.

Als Relikt aus alten Tagen findet sich allerdings noch an mancher Tiefgarage ein Verbotsschild, das einfach nur vergessen wurde oder aus Unkenntnis noch immer dort hängt. Es ist aber erst einmal wie jedes andere Verkehrsschild verbindlich. Doch ein kurzer Hinweis an den Betreiber mit Verweis auf die geänderte Verordnung dürfte meist helfen die Erlaubnis zu bekommen mit seinem Gasfahrzeug in die Tiefgarage zu fahren – er will ja Kunden gewinnen und nicht vergraulen.

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